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Stand: Januar 2026

Gewerbesteuer Rechner

Berechnen Sie die voraussichtliche Gewerbesteuer für Ihr Einzelunternehmen oder Ihre Personengesellschaft. Inklusive Freibetrag von 24.500 € und anpassbaren Hebesätzen.

0 €100.000 €200.000 €250.000 €
0 €50.000 €100.000 €150.000 €

Vom Wohnort/Gemeinde festgelegt (mind. 200%)

%
Großstadt-Hebesätze
200% (Minimum)400% (Schnitt)600%

Gewerbesteuerpflichtig

Ihr Reingewinn übersteigt den jährlichen Freibetrag von 24.500,00 €. Der Gewerbeertrag oberhalb dieses Limits unterliegt dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Exakt-Ergebnis

Steuerlast
Reingewinn (vor Steuern)33.000,00 €
Gewerbesteuer- 1.190,00 €
Einkommen nach Gewerbesteuer
31.810,00 €

*Vor Berücksichtigung der persönlichen Einkommensteuer.

Mittelverwendung (Anteilig am Umsatz)
Ausgaben (27%)
GewerbeSt. (3%)
Netto (71%)
Freibetrag (Einzelunternehmer)- 24.500,00 €
Gewerbeertrag (steuerpflichtig)8.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5%)297,50 €
Gewerbesteuersatz effektiv (14,00%)1.190,00 €

Wichtige Hinweise

Gewerbesteuerpflichtig sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab einem jährlichen Gewerbeertrag von über 24.500 € (Freibetrag). Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) haben diesen Freibetrag nicht.

Die Gewerbesteuer kann bei Einzelunternehmen und Mitunternehmern bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden, wodurch die Belastung kompensiert wird (bei Hebesätzen bis 400% vollständig).

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Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Sachsteuer) und stellt die wichtigste eigene Einnahmequelle der deutschen Gemeinden dar. Sie wird auf die Ertragskraft von Gewerbebetrieben erhoben. Steuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbesteuer befreit.

Die Berechnungsschritte der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in vier gesetzlichen Schritten nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG):

1. Ermittlung des Gewerbeertrags:
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG), angepasst um gesetzliche Hinzurechnungen (z. B. Schuldzinsenanteile) und Kürzungen.

2. Abzug des Freibetrags (24.500 €):
Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) haben keinen Freibetrag.

3. Berechnung des Steuermessbetrags (3,5 %):
Der gekürzte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.

4. Anwendung des Hebesatzes:
Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Ein Hebesatz von 400 % entspricht dem Faktor 4,0.

Beispielrechnung (Gewerbebetrieb mit Hebesatz 400 %)

Ein Einzelunternehmer erzielt einen jährlichen Gewinn von 65.000 € in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 %:

Gewerbegewinn: 65.000,00 €
Abzüglich Freibetrag: -24.500,00 €
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag: 40.500,00 €
Berechnung des Steuermessbetrags:
40.500,00 € × 3,5 % = 1.417,50 € (Steuermessbetrag)
Berechnung der Gewerbesteuer:
1.417,50 € × 400 % (Faktor 4,0) = 5.670,00 €
Zu zahlende Gewerbesteuer: 5.670,00 € (effektiver Steuersatz: 8,72 %)

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer (FAQ)

Gilt der Hebesatz des Wohnorts oder des Betriebssitzes?

Es gilt stets der Hebesatz der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Hat ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die Steuer aufgeteilt (Gewerbesteuerzerlegung).

Ab wann muss man eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen abgeben, wenn ihr Gewerbeertrag im Kalenderjahr den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Kapitalgesellschaften müssen aufgrund ihrer Rechtsform immer eine Erklärung abgeben.

*Rechtliche Grundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 11 (Steuermessbetrag und Freibetrag) & § 16 (Hebesatz). Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung.

Hebesatz-Hinweis

Der Gewerbesteuerhebesatz wird autonom von Ihrer Kommune festgelegt und schwankt stark. In Großstädten liegt er fast immer höher als im ländlichen Raum, weshalb manche Unternehmen ins Umland ausweichen.